Lesen Sie hierzu auch die Publikation aus der Reihe Monitor Familienforschung des BMFSFJ: "Eltern wollen Chancen für ihre Kinder"
Weblink:
Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme
Das Memorandum "Familie leben" - Impulse für eine familienbewusste Zeitpolitik können Sie sich unter diesem Link herunterladen.
Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter, Positionspapier "Flexible Angebotsformen der Kindertagesbetreuung"
Für Familien - in Deutschland
Bundesregierung baut Unterstützung von Kindern von Geringverdienern aus
Die Bundesregierung hat die Änderung des Kinderzuschlags im Kabinett beschlossen: Dieser wird künftig neben der bisherigen Geldleistung in Höhe von bis zu 140 Euro auch Leistungen umfassen für
- eintägige Schulausflüge,
- die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf,
- einen Zuschuss zu einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung,
- die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben.
Der Kinderzuschlag wird Eltern gewährt, die zwar genug verdienen, um ihren eigenen Lebensunterhalt zu sichern, die aber nicht oder nicht vollständig den Lebensunterhalt ihrer Kinder abdecken können. Mit dem Kinderzuschlag können sie den Bedarf für ihre Kinder zusammen mit dem Kindergeld und dem Wohngeld decken und müssen kein Arbeitslosengeld II beziehen. Die Kosten für den Kinderzuschlag
betragen derzeit 384 Millionen Euro, durch den aktuell beschlossenen
Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes zusätzlich 83 Millionen Euro jährlich für Bildungs- und Teilhabeleistungen.
Der Kinderzuschlag wurde nach seiner Einführung 2005 im Jahr 2008
weiterentwickelt, auch um den Kreis der Anspruchsberechtigten zu erweitern. Heute vermeidet diese Familienleistung für 300.000 Kinder in 120.000 arbeitenden, aber gering verdienenden Familien die
Hilfebedürftigkeit.
Quelle: BMFSFJ Internetredaktion, PM Nr. 72/2010 vom 20.10.2010
Kristina Schröder: "Der Bund hält seine Zusagen beim Kita-Ausbau ein"
Die Bundesfamilienministerin fordert die Bundesländer auf ihren Verpflichtungen beim Ausbau der Kinderbetreuungsangebote nachzukommen. Mit einem Gutachten lässt ihr Ministerium aktuell prüfen, in wie weit das bisher geschehen ist.
Es geht um die Frage, ob und wie die Länder sicherstellen, dass die Mittel des Bundes bei den Kommunen ankommen und die vereinbarten Eigenanteile der Länder und Kommunen an den Ausbaukosten von insgesamt zwölf Milliarden Euro eingebracht werden. Ein erster Teilbericht soll im November vorliegen.
Auf dem Krippengipfel 2007 hatten sich der Bund, Länder und Kommunen gemeinsam darauf verständigt, bis 2013 ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung zu stellen um bundesweit im Durchschnitt für 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren einen Betreuungsplatz geben - dann insgesamt 750.000 Plätze.
Nach der Finanzverfassung des Grundgesetzes liegt die
Finanzierungsverantwortung für Aufgaben der Kinderbetreuung grundsätzlich bei den Ländern. Wie die Kosten zwischen Ländern und Kommunen, die auf Landesebene in aller Regel für die
Kinderbetreuung zuständig sind, verteilt werden, ist allein Frage des
Landesrechts.
Aktuell hat das Verfassungsgericht Nordrhein-Westfalen hat den Verfassungsbeschwerden gegen finanzielle Folgen des Kinderförderungsgesetzes von 17 kreisfreien Städtenund zwei Kreisen stattgegeben. Städte und Landkreise in NRW müssen für zusätzliche Kosten bei der Kinderbetreuung einen Ausgleich vom Land erhalten, entschied das Gericht am 12.10.2010.
Quelle: BMFSFJ Internetredaktion, PM Nr. 69/2010 vom 13.10.2010 sowie in Neue Juristische Wochenschrift
Bundesfamilienministerin will neues Bundeskinderschutzgesetz auf den Weg bringen
Kinder müssen gesund und gewaltfrei aufwachsen können und vor Vernachlässigung und Misshandlung geschützt werden. Deshalb hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vor vier Jahren das Aktionsprogramm "Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme" gestartet. Mit Erfolg - wie die Ergebniss der Arbeit des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) und der Modellprojekte in den Bundesländern zeigen, die am 13. und 14. Oktober auf dem Kongress "Von Anfang an. Gemeinsam." vorgestellt wurden.
"Prävention und eine gute Zusammenarbeit aller Beteiligten vor Ort
können Schlimmeres verhindern. Dafür ist es wichtig, dass alle an einem Strang ziehen: Beispielsweise die Jugendämter, Schulen, Gesundheitsämter, Krankenhäuser, Hebammen, Ärzte, Schwangerschaftsberatungsstellen und die Polizei. Die große
Herausforderung wird nun darin bestehen, die wertvollen Ansätze Früher Hilfen deutschlandweit in die Praxis zu überführen. Deshalb werde ich noch in diesem Jahr ein neues Bundeskinderschutzgesetz auf den Weg bringen."
Weitere Informationen unter www.fruehehilfen.de und www.bmfsfj.de
Quelle: BMFSFJ Internetredaktion, PM Nr. 70/2010 vom 13.10.2010
Bundesfamilienministerium fördert Kommunen und Träger
Mit den Bundesprogrammen "VIELFALT TUT GUT. Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie" und "kompetent. für Demokratie - Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus" fördert die Bundesregierung seit 2007 ziviles Engagement, Demokratie, Vielfalt und Toleranz sowie die Bildung von Beratungsnetzwerken
in Deutschland. Die beiden Programme werden ab 2011 unter dem Dach "TOLERANZ FÖRDERN - KOMPETENZ STÄRKEN" fortgeführt. Das Bundesfamilienministerium stellt dafür bis 2013 jedes Jahr 24 Millionen Euro zur Verfügung und unterstützt damit Lokale Aktionspläne, Modellprojekte und Beratungsnetzwerken gegen Rechtsextremismus. Kommunen und gemeinnützige Projektträger können sich ab sofort mit einem Interessenbekundungsverfahren für eine Förderung bewerben.
Das Interessenbekundungsverfahren zur neuen Förderphase beginnt ab sofort und endet am 2. November 2010. Informationen dazu und das online-Formular zur Teilnahme finden Sie unter www.toleranz-fördern-kompetenz-stärken.de.
Quelle: BMFSFJ Internetredaktion, PM Nr. 65/2010 vom 01.10.2010
"Verfassungsrechtlich prekär":
Expertise zur Einführung eines Betreuungsgeldes
Die Rechtswissenschaftlerin Professorin Dr. Margarete Schuler-Harms bestätigt in ihrem Rechtsgutachten zum Betreuungsgeld , das die Bundesregierung zum Jahr 2013 einführen möchte, zahlreiche Bedenken.
Das Betreuungsgeld, das für den Verzicht auf die Inanspruchnahme eines Kitaplatzes gezahlt werden soll, ist laut Gutachten "verfassungsrechtlich prekär" und fördert tradierte Rollenmuster. Die Geldleistung würde dem Gleichstellungsgebot des Grundgesetzes zuwiderlaufen.
Die Gutachterin spricht davon, dass der Gesetzgeber Impulse vermeiden muss, "die Familienmitglieder zu einem riskanten Entscheidungsverhalten zu veranlassen." Die Inanspruchnahme des Betreuungsgeldes würde Eltern von Erwerbstätigkeit fernhalten und einer erhöhten Armutsgefährdung aussetzen.
Das Betreuungsgeld stellt auch keinesfalls "Wahlfreiheit" her, wie Politikerinnen und Politiker der Union oft behaupten. Echte Wahlfreiheit für Familien gibt es nur dann, wenn ausreichende und qualitativ hochwertige Betreuungsplätze für Kinder vorhanden sind.
Quelle: SPD Bundestagsfraktion, AG FSFJ und AG Gleichstellungspolitik, Pressemitteilung Nr. 1309/2010 vom 01.10.2010
"Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme 2010" der Bertelsmann Stiftung veröffentlicht
Aus den aktuellen Daten des Ländermonitors Frühkindliche Bildungssysteme 2010 der Bertelsmann Stiftung geht u.a. hervor, dass immer mehr Kinder im Alter von ein und zwei Jahren die Angebote von Kitas und Tagespflege in Deutschland nutzen. Der bislang jährlich herausgegebene Report zeigt erstmalig auch die Höhe der Investitionen in frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung der einzelnen Bundesländer auf, die demnach höchst unterschiedlich ausfallen. Insgesamt gewinnt die Frühkindliche Bildung aber an Stellenwert in Deutschland, befindet die Stiftung.
Die ganze Meldung sowie Länderberichte und Grafiken finden Sie hier.
Quelle: Bertelsmann Stiftung, Pressemeldung Gütersloh 28.6.2010
Familienreport 2010
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder stellte am 1. Juni 2010 in Berlin den 2. Familienreport vor. Dieser zeigt, wo in Krisenzeiten wichtige Kräfte schlummern - nämlich in den Familien selbst und in einer familienfreundlichen Arbeitswelt. Diese Potenziale können nur entfesselt werden, wenn den Familien faire Chancen eröffnet werden und Zeit für Verantwortung gegeben wird - sowohl für die Kindererziehung als auch für die Pflege von Angehörigen. Die wichtigsten Ergebnisse des Familienreports 2010:
- der familiäre Zusammenhalt ist nach wie vor hoch
- Kindergeld, Elterngelt und Kinderzuschlag wirken
- die Kinderarmut ist nicht weiter angestiegen
- jeder fünfte Vater nimmt Partnermonate in Anspruch
- flexible Arbeitszeiten für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- fairere Verteilung familiärer und beruflicher Aufgaben in der Partnerschaft
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 1. Juni 2010
"Unternehmensmonitor Familienfreundlichkeit 2010" veröffentlicht
Wie familienfreundlich ist die deutsche Wirtschaft? Der Unternehmensmonitor Familienfreundlichkeit 2010 bietet einen Einblick, wie sich der Stellenwert des Themas Familienfreundlichkeit in Deutschland aus Sicht der Unternehmen entwickelt hat.
Bundesarbeitsgemeinschaft Familienbildung & Beratung e.V.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Familienbildung & Beratung e.V., eine Dachorganisation, in der 300 Familienbildungseinrichtungen und -träger zusammengeschlossen sind, richtet ihre Angebote an Familien in unterschiedlichen Lebensphasen und Lebenslagen.
Zum Leistungs- und Service-Spektrum der Arbeitsgemeinschaft gehören z.B.:
- Durchführung von Fachtagungen, Kongressen, Podiumsdiskussion usw. zu Themen der Erziehung, Familienbildung, Beratung und Familienpolitik
- Durchführung von Fort- und Weiterbildung einschließlich Qualifizierungsprogrammen
- Fachliche Beratung zum Aufbau und zur Organisationsentwicklung von Einrichtungen der Eltern- und Familienbildung.


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