"Deutschland wird kinderfreundlicher - mehr Betreuungsplätze für unter Dreijährige"
"Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren - Bericht der Bundesregierung"
Bericht der Bundesregierung - zentrale Ergebnisse
"Rückwirkend ab 01.01.2006: Verbesserte steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten"
Bund
Die Aufgaben des Bundes sind in § 83 SGB VIII folgendermaßen formuliert:
(1) Die fachlich zuständige oberste Bundesbehörde soll die Tätigkeit der Jugendhilfe anregen und fördern, soweit sie von überregionaler Bedeutung ist und ihrer Art nach nicht durch ein Land allein wirksam gefördert werden kann.
(2) Die Bundesregierung wird in grundsätzlichen Fragen der Jugendhilfe von einem Sachverständigengremium (Bundesjugendkuratorium) beraten. Das Nähere regelt die Bundesregierung durch Verwaltungsvorschriften.
Die Bundesregierung übernimmt im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe folgende Aufgaben:
- Förderung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen und deren Familien,
- Einsatz für die Umsetzung der Kinderrechte,
- Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Gewalt und Missbrauch,
- Integration von Kindern und Jugendlichen,
- Stärkung der demokratischen Kultur und des zivilen Engagements von Kindern und Jugendlichen sowie Förderung ihrer Toleranz und Weltoffenheit.
Speziell im Bereich der Kinderbetreuung übernimmt der Bund folgende Aufgaben:
- Stärkung von Eltern und Familien und Unterstützung junger Menschen in ihren vorhandenen Kinderwünschen,
- Ausbau des Angebotes von Kinderbetreuungsplätzen, vor allem für unter Dreijährige,
- Unterstützung des Ausbaus der Tagespflege durch umfangreiche Informationen für Kommunen, Betriebe, Jobcenter und Wohlfahrtsverbände,
- Bereitstellung der Finanzierungsgrundlage für den Ausbau der Kindertagesbetreuung zur Entlastung der Kommunen,
- Bereitstellung von Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds zur Qualifizierung von Tagespflegepersonen,
- Förderung der betrieblichen und der betrieblich geförderten Kinderbetreuung.


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