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KINDERTAGESFÖRDERUNG IN M-V

Farbstreifen und Kinderfoto

Arbeitsgemeinschaften

 

Eine Arbeitsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer natürlicher oder juristischer Personen zur Erreichung gemeinsamer Ziele. Im Bereich der Jugendhilfe bilden Arbeitsgemeinschaften ein Instrument für die partnerschaftliche Zusammenarbeit der öffentlichen Träger mit den Trägern der freien Jugendhilfe. Ihr Ziel ist eine bedarfsgerechte Koordination und Kooperation der Dienste und Einrichtungen der öffentlichen und freien Jugendhilfe.

 

Mitglieder der Arbeitsgemeinschaften können alle anerkannten Träger und alle Träger geförderter Maßnahmen sein.

 

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind nach § 78 SGB VIII verpflichtet, die Bildung von Arbeitsgemeinschaften anzustreben. Dabei sollen freie Träger an der Arbeitsgemeinschaft beteiligt werden, um die notwendige Abstimmung und Koordinierung aller geplanten Jugendhilfemaßnahmen im Interesse der Kinder, Jugendlichen und Familien zu gewährleisten.

 

Arbeitsgemeinschaften werden sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene gebildet. Hierbei ist es zulässig, dass sie entsprechend den örtlichen Bedürfnissen eine unterschiedliche Orientierung haben und entsprechend zusammengesetzt sind.

 

Gremien

 

Ein Gremium ist die Zusammenarbeit von Personen in einer Gruppe über einen längeren Zeitraum hinweg. Zweck eines Gremiums ist die Beratung über einen speziellen Themenkomplex bzw. die Beschlussfassung über diesen Themenbereich.

Gremien nehmen Entscheidungs,- Informations-, Beratungs- oder Ausführungsaufgaben wahr.

Gremien werden sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebenen gebildet.