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KINDERTAGESFÖRDERUNG IN M-V

Farbstreifen und Kinderfoto

 

 

 

Eine Übersicht über die Finanzierung der Kindertagesförderung durch das Land für die Jahre 2005 bis 2007 enthält die Landtags-Drucksache 5/221 .

Land

 

Im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern nehmen wie in allen anderen Bundesländern unterschiedliche staatliche Einrichtungen die Verantwortung für die Kindertagesförderung wahr:

  • das Land selbst durch seine Gesetzgebung, durch Finanzierung und sozialpolitische Leitlinien
  • die Landesministerien und ihnen untergeordnete Behörden durch die gesetzlich zugewiesene Verwaltungsaufgaben
  • die örtlichen öffentlichen Jugendhilfeträger durch die Sicherstellung des notwendigen Angebotes und die verwaltungsmäßige Gesetzesausführung
  • die Kommunen als Träger von Einrichtungen, durch Co-Finanzierung und als Aufgabe der Daseinsvorsorge für die örtliche Gemeinschaft

Rechtliche Grundlagen für die Aufgaben des Landes

§ 82 SGB VIII Aufgaben der Länder

(1) Die oberste Landesjugendbehörde hat die Tätigkeit der Träger der öffentlichen und der freien Jugendhilfe und die Weiterentwicklung der Jugendhilfe anzuregen und zu fördern.

(2) Die Länder haben auf einen gleichmäßigen Ausbau der Einrichtungen und Angebote hinzuwirken und die Jugendämter und Landesjugendämter bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen."

 

§ 18 KiföG M-V Finanzielle Beteiligung des Landes

.... an den allgemeinen Kosten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege

 

.... mit Mitteln zur Verbesserung der vorschulischen Bildung.

 

.... in besonderen Fällen durch Erstattung der Gesamtkosten der Förderung für Kinder ausländischer Flüchtlinge

 

.... auf Antrag für besondere und innovative Modellvorhaben.

 

 

Die Erfüllung dieser Aufgaben erfolgt in enger Zusammenarbeit mit