Freie Träger der Jugendhilfe
Näheres über die Aufgaben der freien Träger der Jugendhilfe finden Sie hier.
Nach § 13 KiföG MV können freie Träger von Kindertageseinrichtungen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, Gemeinden sowie kommunale Zweckverbänder oder Ämter, selbstorganisierte Elterninitiativen oder andere Träger, die die Gewähr für eine gute Aufgabenerfüllung leisten, sein.
In Mecklenburg-Vorpommern werden die meisten Tageseinrichtungen von freien Trägern der Jugendhilfe vorgehalten. 2004 waren es mit 668 Einrichtungen 63 % des Gesamtangebotes.
Einige Trägerorganisationen sind landesweit organisiert, andere Träger haben sich den landesweiten Verbänden angeschlossen.
Im Folgenden finden Sie wichtige zu den freien Trägern von Kindertageseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern, wobei sich die Auswahl zunächst auf solche begrenzt, die in mehreren Landkreisen bzw. kreisfreíen Städten des Landes die Trägerschaft von Kitas übernommen haben.
Wir stellen Sie Ihnen in kurzer Form vor, verweisen auf interessante Themen der jeweiligen Internetauftritte und führen Sie natürlich auf die entsprechenden Websites:
- Arbeiter-Samariter-Bund MV
- AWO MV
- Caritas Mecklenburg e.V.
- Der Paritätische MV e.V.
- Diakonisches Werk der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche
- DRK Landesverband MV e.V.
- Institut für Lernen und Leben e.V.
- Internationaler Bund
- Volkssolidarität Landesverband MV


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