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M-V fördert energetische Erneuerung in den Gemeinden
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen für Investitionen zur energetischen Erneuerung der sozialen Infrastruktur in den Gemeinden. Durch die Zuwendungen sollen Energieeinsparung und Klimaschutz, Wachstum und Beschäftigung sowie die Förderung von Bildung und Familie nachhaltig unterstützt werden.
Die Richtlinie und den Antrag finden Sie hier!
Übersicht der FachberaterInnen für Kindertageseinrichtungen
und Tagespflege in M-V
Gründung
Eine Kindertageseinrichtung ist eine erlaubnispflichtige Einrichtung nach § 45 SGB VIII. Sie benötigt für die Aufnahme des Betriebes eine hoheitliche Erlaubnis durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V gemäß § 85 Abs. 2 Nr. 6 SGB VIII, welche dem Schutz der aufzunehmenden Kinder dient.
Nutzen Sie zur Orientierung über die zu erfüllenden Anforderungen die
und den
Erlass des SM vom 20.07.2010 "Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bei der Erlaubniserteilung für den Betrieb von Kitas".
In der Handreichung wird zusätzlich auf folgende Vorschriften zum Versicherungs-, Arbeits- und Gesundheitsschutz verwiesen:
- UVV Grundsätze der Prävention GUV-V A1
- UVV Elektrische Anlagen und Betriebsmittel GUV-V A3
- UVV Arbeitsmedizinische Vorsorge GUV-V A4
- UVV Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit GUV-V A6/7
- UVV Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz GUV-V A8
- Richtlinien für Kindergärten -Bau und Ausrüstung- GUV-SR 2022
- Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Kinder in Tageseinrichtungen (Broschüre) GUV-SI 8029
- Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Kinder in Tageseinrichtungen (Faltblatt) GUV-SI 8001
- Erste Hilfe in Kindertageseinrichtungen GUV-SI 8066
- Naturnahe Spielräume GUV-SI 8014
- Außenspielflächen und Spielplatzgeräte GUV-SI 8017
- Giftpflanzen Beschauen, nicht kauen GUV-SI 8018
- Mehr Sicherheit bei Glasbruch GUV-SI 8027
- Sicherheit fördern im Kindergarten GUV-SI 8045
Des Weiteren sind zu beachten:
- Unfallverhütungsvorschrift Kindertageseinrichtungen GUV-V S2
- Regel Kindertageseinrichtungen BG/GUV-SR S2
- Infektionsschutzgesetz-IfSG
Auf den Seiten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales M-V unter dem Bereich "Jugend und Familie" finden Sie folgende Formulare:
- Antrag auf Erteilung der Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung
- Jährlicher Meldebogen für Tageseinrichtungen in M-V
- Änderungsmeldung: Änderungen bei vorhandenem Personal
- Änderungsmeldung: Ausgeschiedene/r Mitarbeiter/in
- Änderungsmeldung: Neueinstellung
- Meldebogen über die bevorstehende Schließung einer Kita
und Hinweise:
- Schlüsselverzeichnis zum Melde- und Personalbogen für Kitas im Land M-V (Stand August 2008).
Informieren Sie sich hier.
Die Betriebserlaubnis muss vorliegen oder beantragt sein, bevor über die Entgelte verhandelt werden kann. Die Grundlagen für die Erteilung der Erlaubnis einschließlich der zu erfüllenden Auflagen sind Leistungsbestandteil der Einrichtung und binden die Vertragspartner vor Ort an eine Grundqualität. Der auszuhandelnde Leistungsvertrag muss dementsprechend darüber hinausgehen.


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