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KINDERTAGESFÖRDERUNG IN M-V

Farbstreifen und Kinderfoto

Qualität

 

Die (Klein-)Kinder von heute werden als Erwachsene in einer Zeit des immer schneller werdenden technologischen Fortschritts und des zunehmenden Wettbewerbs mit anderen Ländern leben, in denen sie zudem mit Problemen des rasanten Bevölkerungsrückgangs und der Überalterung der Gesellschaft konfrontiert sein werden. Inwieweit sie den wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialpolitischen Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte gewachsen sind, ist von ihren bis dahin erworbenen Qualifikationen und beruflichen Leistungen abhängig. Das Bildungswesen muss daher größte Anstrengungen unternehmen, um die nachwachsende Generation auf die hohen Anforderungen der Zukunft vorzubereiten. Da Kinder immer häufiger, früher und länger fremdbetreut werde, müssen sich auch Kindertageseinrichtungen um qualitative Verbesserungen
bemühen [1].

Begriffe wie Qualitätsmanagement, Qualitätssicherung, Qualitätskosten oder Qualitätscontrolling haben daher auch Einzug in die Kindertagesförderung gehalten. Die derzeitige  Qualitätsdiskussion wird vorrangig mit dem Ziel geführt, die bestehenden Systeme und Strukturen der Kindertagesbetreuung zu reflektieren und zu überprüfen. Durch Qualitätsmanagementssysteme sollen die Angebote der Tageseinrichtungen effektiver aber auch wirtschaftlicher gestaltet werden [2], denn:

Jeder Arbeitsvorgang - sei es die Herstellung von Dingen oder der Umgang mit Menschen ist kostenintensiv, daher muss es stets das Ziel sein, diese Kosten optimal im Sinne einer Aufgabenstellung und Zielerreichung zu nutzen - und zwar in Verantwortung zu den Menschen, die eine Leistung in Anspruch nehmen. Dieses sind hier die Kinder mit ihren berechtigten Entwicklungsansprüchen, wie auch Eltern, die ihre Kinder in "guten entwicklungsunterstützenden Händen" wissen wollen. Die Zeiten, in denen Eltern froh waren, überhaupt einen Betreuungsplatz zu erhalten, sind längst vorrüber: Eltern informieren sich zunehmend bei verschiedenen Einrichtungen über die Schwerpunkte, Arbeitsweisen und das besondere Profil, bevor sie eine Entscheidung treffen [3].

 

Die verstärkte Auseinandersetzung der Träger und Einrichtungen mit dem Thema "Qualitätsmanagement in Kindertageseinrichtungen" resultiert aber in erster Linie aus der Erfordernis der Einhaltung rechtlicher Vorgaben, denn:

  • im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ist Qualitätsmanagement gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Kindertageseinrichtung ist eine erlaubnispflichtige Einrichtung nach § 45 SGB VIII. Sie benötigt für die Aufnahme des Betriebes eine hoheitliche Erlaubnis durch das Landesjugendamt gemäß § 85 Abs. 2 Nr. 6 SGB VIII, welche dem Schutz der aufzunehmenden Kinder dient. Die Betriebserlaubnis muss vorliegen oder beantragt sein, bevor über die Entgelte verhandelt werden kann. Die Grundlagen für die Erteilung der Erlaubnis einschließlich der zu erfüllenden Auflagen sind Leistungsbestandteil der Einrichtung und binden die Vertragspartner vor Ort an eine Grundqualität. Der auszuhandelnde Leistungsvertrag muss dementsprechend darüber hinausgehen [4].

Nähere Informationen zu rechtlichen Qualitätsanforderungen finden Sie hier.

 

Zu weiteren Motiven zählen:

  • Marketingaspekte, da Qualitätsmanagement eine Möglichkeit zur Außendarstellung bietet - insbesondere in Gestalt zertifizierter Qualitätsmanagementsysteme sowie
  • der Einsatz von Qualitätsmanagement zur Verbesserung der Leistungserbringung durch Kostensenkung oder Einnahmeerhöhung [5].

 

Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen einen Einblick in diese Thematik ermöglichen. Dazu klären wir zunächst wichtige Qualitätsbegriffe und Qualitätsmerkmale in Kindertageseinrichtungen, führen im Weiteren die rechtlichen Qualitätsanforderungen auf und stellen Instrumente und Methoden zur Qualitätsentwicklung, Qualitätssicherung und Qualitätsmessung vor. Folgen Sie dazu der links stehenden Navigation.