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KINDERTAGESFÖRDERUNG IN M-V

Farbstreifen und Kinderfoto

Informationen zur Kindertagesförderung in anderen Bundesländern finden Sie hier: Portale anderer Bundesländer

 

 

 

 

Recht

 

Auch Kindertagesförderung geht nicht ohne rechtliche Grundlagen.

 

Schon das Grundgesetz gewährleistet Familien, Eltern, Kinder, Einrichtungen und staatlichen Institutionen Handlungsfreiheiten, Ansprüche auf Gleichbehandlung und Chancengleichheit und staatlichen Schutz sowie Unterstützung in besonderen Bedarfs- und Gefährdungslagen.

 

Einrichtungen zur Kindertagesförderung und die Tagespflege sind soziale Leistungen, die im 8. Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verankert sind. Damit werden die grundgesetzlich gewährleisteten Rechte für den Einzelnen zum Beispiel durch individuelle Rechtsanprüche auf die genannten Leistungen umgesetzt. Zugleich sind die Verantwortlichkeiten für die Angebote und die Grundlagen für ihre Finanzierung geregelt.

 

Traditionell gehört die Kindertagesförderung in den Verantwortungsbereich der Bundesländer. Sie sind daher zur landesspezifischen Umsetzung berechtigt. In Mecklenburg-Vorpommern erfolgte das durch das KiföG MV.