Förderfibel und Flyer zum Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung
Anträge und sonstige Downloads zur Förderung der Mittagsversorgung in Kitas und zur Förderung von Elternbeiträgen finden Sie hier: Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V
Änderungen der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Kita-Bereich für unter 3-Jährige, Anträge und sonstige Downloads finden Sie hier: Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V
Richtlinien
Eine Richtlinie ist eine Handlungsvorschrift mit bindendem Charakter. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat folgende Richtlinien zur Kindertagesförderung erlassen:
- Förderrichtlinien zum Programm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF)
Das Ministerium für Soziales und Gesundheit M-V hat bislang folgende Richtlinien zur Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern ausgegeben:
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Mittagsverpflegung von bedürftigen Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege bis zum Eintritt in die Schule (Richtlinie Mittagsverpflegung)
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Beiträge, durch die Eltern für die Förderung ihrer Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder Tagespflegestelle im letzten Jahr vor deren voraussichtlichem Eintritt in die Schule nach § 21 Abs. 1 des Kindertagesförderungsgesetzes belastet sind (Richtlinie Elternentlastung)
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesförderung für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr
Darüber hinaus hat das Sozialministerium M-V folgende Richtlinien zu verwandten Themen erlassen:
- Richtlinie zur Förderung der Verbesserung der Vereinbarkeit von Arbeits- und Familien/Privatleben
- Richtlinie über die Förderung der energetischen Erneuerung der sozialen Infrastruktur in den Gemeinden in Mecklenburg-
Vorpommern


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