WILLKOMMEN BEIM PORTAL FÜR
KINDERTAGESFÖRDERUNG IN M-V

Farbstreifen und Kinderfoto

Verwaltungsvorschriften

 

Eine Verwaltungsvorschrift (abgekürzt: VwV oder VV) ist eine Anordnung, die von oben nach unten Einzelheiten der Tätigkeit nachgeordneter Verwaltungsbehörden regelt. Es ist eine Rechtsvorschrift und grundsätzlich - mangels Außenwirkung - keine auf den Bürger unmittelbar wirkende Rechtsnorm. Da eine Verwaltungsvorschrift häufig auch norminterpretierende Auslegungen anordnet, kann sie im konkreten Einzelfall jedoch in der Ausgestaltung eines konkreten Verwaltungsaktes oder durch die Ablehnung eines beantragten Verwaltungsaktes auch Außenwirkung entfalten.

 

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern hat folgende Verwaltungsvorschriften zur Kindertagesförderung erlassen: