WILLKOMMEN BEIM PORTAL FÜR
KINDERTAGESFÖRDERUNG IN M-V

Farbstreifen und Kinderfoto

Ansprüche

 

Für Sie als Eltern wird es wichtig sein, welche Ansprüche auf Förderung Sie für Ihr Kind/Ihre Kinder geltend machen können. Es handelt sich dabei in erster Linie um Ansprüche gegenüber Ihrem Jugendamt, denn vor Ort sind die Jugendämter verpflichtet, die gesetzlichen Ansprüche umzusetzen.

 

Dies erfolgt grundsätzlich in zwei Schritten. Zunächst haben die Jugendämter eine Jugendhilfe- oder eine Kindertages- förderungsbedarfs-Planung vorzunehmen. Dies ist eine Hauptaufgabe des Jugendhilfeausschusses, in dem sich Eltern auch Gehör verschaffen können (siehe Elternmitwirkung). Das Entstehen der erforderlichen Einrichtungen ist durch die Jugendämter aktiv zu fördern, bereite Träger sind zu finden oder der bedarfsentsprechende Bestand ist zu sichern.

 

Aus diesem Angebot können Sie zwischen den einzelnen Kindertagesstätten wählen. Sie müssen keine besondere Begründung vorweisen und sind nicht mehr auf die Einrichtungen in Wohnortnähe beschränkt.

 

Die einzelnen Ansprüche richten sich dann nach dem Alter ihres Kindes und der dafür vorgesehenen Betreuungsform


Ansprüche auf Kindertagesförderung umfassen aber nicht nur die Frage, ob und in welchem Umfang ein Platz in Anspruch genommen werden kann. Sie haben auch Anspruch auf eine qualitätsgerechte Förderung nach den Vorgaben des KiföG MV. Ein wichtiger Baustein dazu ist die zielgerichtete Vorbereitung auf die Schule nach dem Rahmenplan. Hierzu und zu weiteren Bildungsaspekten erfahren Sie mehr im Bildungsportal des Landes MV.