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KINDERTAGESFÖRDERUNG IN M-V

Farbstreifen und Kinderfoto

 

 

 

 

 

Ergebnisse der Befragung von 1400 Eltern zur Auswahl der Tageseinrichtung, Auszug aus der Effektestudie der Hochschule Wismar 2006

Wunsch- und Wahlrecht

 

Kindertageseinrichtungen werden von verschiedenen Trägern, den öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe, angeboten. Sie unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Größe, der pädagogischen Profile, der Art der Gruppenzusammensetzung, der räumlichen Lage, der Erreichbarkeit, der Höhe der Elternbeiträge und vielem mehr.

 

Nach § 3 Abs. 6 i.V.m. 5 Abs. 1 SGB VIII haben Sie als Eltern das Recht, zwischen den Angeboten und Einrichtungen zu wählen und die für Sie, ihre Familie und ihr Kind geeignete Einrichtung nach ihren Kriterien auszuwählen. Sie können auch eine Einrichtung außerhalb ihres Wohnortes wählen, wenn ihnen diese Einrichtung besser gefällt oder sie besser erreichbar ist. Eine besondere Begründung brauchen Sie allerdings für ihre Wahl nicht. Die Ausübung des Wahlrechts ist gegenüber dem Jugendamt nur rechtzeitig schriftlich anzuzeigen. Voraussetzung dafür, dass Sie den gewünschten Platz bekommen ist allerdings, dass ausreichend freie Plätze vorhanden sind. Eine Kapazitätserweiterung können Sie nicht verlangen.

 

Nach derzeitiger Gesetzeslage kann es jedoch sein, dass Sie gemäß § 21 Abs. 3 KiföG MV einen höheren Elternbeitrag (Mehrkosten) zu tragen haben.