Kita- Stadtelternräte
Nach § 8 Abs. 5 KiföG M-V können die Kita-Elternräte auf Ebene der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Städte, Landkreise) Elternvertretungen bilden.
Damit erhalten Eltern die Möglichkeit, ihre Interessen zu artikulieren und sie können so dazu beitragen, dass ein bedarfsentsprechendes Angebot für die Kindertagesförderung entsteht oder bestehen bleibt.
Über den Kita-Stadtelternrat sind Eltern in der Lage, die Öffentlichkeit über Familienbelange zu informieren und sie können die politischen Entscheidungsträger von notwendigen Maßnahmen überzeugen.
Trotz dieser überzeugenden Einflussmöglichkeiten sind aktive Elternräte bisher erst aus
bekannt (weitere Infos nehmen wir gern über Kontakt entgegen).



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