Anmeldung
Kindertageseinrichtungen
Bemühen Sie sich als Eltern rechtzeitig um einen geeigneten Kindertagesplatz, denn gute Kindertageseinrichtungen sind begehrt und führen lange Wartelisten.
Die Kindertageseinrichtung stellt Anträge zur Aufnahme des Kindes bereit. Diese sind jedoch noch keine verbindliche Zusage, dass das Kind wirklich einen Platz in der entsprechenden Kita erhält.
Erst bei Vertragsabschluss hat das Kind einen Anspruch auf die Förderung in dieser Einrichtung.
Jugendamt
Ungefähr zwei Monate bevor das Kind die Einrichtung besucht, sollten Sie einen „Antrag auf Förderung eines Kindes im Kindergarten - ganztags / in der Kinderkrippe/ im Hort" stellen.
Das zuständige Jugendamt führt auf Antrag eine Bedarfsprüfung durch. Sie brauchen:
- einen Nachweis, dass sie Bürger der jeweiligen Kommune sind (Kopie Personalausweis)
- einen Nachweis über die Geburt des Kindes (Abstammungsurkunde, Vaterschaftsanerkennung bei nicht verheirateten Erziehungsberechtigten)
- einen Nachweis über alleinige oder gemeinsame elterliche Sorge des Kindes - nur erforderlich bei Eltern, die in getrennten Haushalten leben
- bei gemeinsamer Sorge die Arbeitsbescheinigung des nicht im Haushalt lebenden Elternteils
- bei alleiniger Sorge durch Negativtest (kann im zuständigen Jugendamt unter Vorlage des Personalausweises, der Abstammungsurkunde und der Vaterschaftsanerkennung beantragt werden)
- einen Nachweis über Berufstätigkeit/ Erwerbstätigkeit (Arbeitszeitbescheinigung beider Elternteile)
Alle Unterlagen können in Kopie eingereicht werden.


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