Elternbeiträge
Rechtsgrundlage für die Erhebung von Elternbeiträgen durch die Tageseinrichtungen ist der Betreuungsvertrag zwischen Eltern und Einrichtung.
Mit dem Abschluss eines Betreuungsvertrages zwischen den Eltern in Vertretung ihres Kindes und der Kindertageseinrichtung entsteht ein Rechtsverhältnis mit gegenseitigen Rechten und Pflichten. Die Einrichtung verpflichtet sich zur Betreuung, Erziehung und Bildung nach Maßgabe der kinder- und jugendhilferechtlichen Vorschriften und unter Beachtung der speziellen Vorschriften des KiföG M-V in dem mit den Eltern vereinbarten Umfang. Die Eltern verpflichten sich zur Beachtung z.B. der Nutzungsordnung, zur grundsätzlichen Akzeptanz des pädagogischen Profils der Einrichtung und zur Zahlung eines Entgeltes für die erbrachten Leistungen, dem Elternbeitrag.
Die Einrichtungen können die Höhe des Elternbeitrages nicht selbst bestimmen, sondern sind an die Regelungen zu den Elternbeiträgen in § 21 und § 22 KiföG M-V gebunden. Hierfür gilt Folgendes:
- Die Einrichtungen vereinbaren mit dem Jugendamt die leistungsbezogenen Entgelte für die Betreuungsplätze.
- Von diesem Leistungsentgelt tragen das Land und der örtliche öffentliche Träger ihre Anteile nach den §§ 18, 19 KiföG M-V.
- Die verbleibenden Restkosten teilen sich grundsätzlich die Gemeinde des Wohnortes und die Eltern nach § 20 KiföG M-V. Die Gemeinden müssen mindestens 50 % dieser Kosten übernehmen. Tragen sie mehr, reduziert sich der Elternbeitrag.
- Gemeinde, Einrichtung und Jugendamt müssen sich über die Höhe der Elternbeiträge verständigen.
Daraus folgt, dass die Elternbeiträge in Mecklenburg-Vorpommern unterschiedlich ausfallen:
- allein wegen des unterschiedlichen Betreuungsschlüssels sind die Leistungsentgelte für Kindergarten, Krippe und Hort deutlich höher oder niedriger
- sie variieren je nach Betreuungsumfang
- sie sind von Einrichtung zu Einrichtung unterschiedlich, weil auch bei gleichem Leistungsstandard verschiedene (Personal-, Sach- und Investitions-) Kosten in den Einrichtungen anfallen
- weil die Gemeinden in unterschiedlicher Höhe Kosten mittragen.
Eine aktuelle Übersicht der Elternbeiträge der 18 Landkreise in M-V erhalten Sie in unserem Überblick.
Sie beruht auf Angaben des Sozialministeriums und ist eine Momentaufnahme mit Stichtag März 2008, da weitere Entgelt- bzw. Nachverhandlungen die Ergebnisse im Jahresverlauf durchaus verändert haben können.


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