Zusatzkosten
Neben den Elternbeiträgen fallen je nach Inanspruchnahme für die Eltern weitere Kosten an:
- Kosten für die Verpflegung, § 21 Abs. 5 KiföG M-V
- Mehrkosten bei Inanspruchnahme von Einrichtungen außerhalb des Wohnortes, §§ 21 Abs. 3, 22 KiföG M-V
- Kosten für die Betreuung in Schließzeiten, Betriebs- und Schulferien, § 21 Abs. 4 KiföG M-V
- Kosten für die Betreuung über den vereinbarten Zeitraum hinaus (sog. Servicestunden)
- Kosten für Aktivitäten und Anlässe.
In der 2. Effektestudie zum KiföG M-V wird auf den Seiten 71 bis 74 erläutert, für welche konkreten Leistungen und Angebote Kosten anfallen und in welcher Höhe die Kosten zu erbringen sind.


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