Integration von Kindern mit Behinderungen
Integration gelingt immer dann, wenn Menschen ohne Behinderung es als selbstverständlich ansehen, mit Behinderten gemeinsam zu leben und zu arbeiten. Dieses Denken sollte bereits im Kleinkindalter gefördert werden.
Jeder Mensch ist ein einzigartiges Individuum und unterscheidet sich von anderen Menschen. Eine Behinderung stellt dabei eine von vielen Verschiedenheiten dar, die Menschen aufweisen können. Jeder kann davon betroffen sein, sei es durch eine Krankheit oder durch einen Unfall.
Behinderte Personen können infolge ihrer Funktionsbeeinträchtigung und ihres Status im Vergleich zu Nichtbehinderten nur reduziert ihre allgemeinen Lebensinteressen verwirklichen. Behinderte wird es immer geben und sie sind, auch wenn sie den von der Gesellschaft vorgegebenen Normen nicht entsprechen, in erster Linie „Mensch". Erst die Gesellschaft also macht sie zu Außenseitern. Darum kommt es darauf an, eine soziale Ausgrenzung behinderter Menschen, die für sie mitunter schlimmer ist, als ihre Behinderung an sich, zu vermeiden, ihre Eigeninitiative und Selbstbestimmung zu stärken und sie in die Gesellschaft zu integrieren. Auch sie sollen, entsprechend ihren Möglichkeiten, ein weitgehend normales Leben führen können. Aufgabe ist es, ihnen bei größtmöglichem Abbau von Benachteiligungen die bestmögliche Förderung anzubieten. Denn jeder Mensch, ob behindert oder nicht, hat ein Recht auf Entwicklung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit. Die Sicherung der gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft ist nicht nur ein Gebot mitmenschlicher Solidarität, sondern ergibt sich bereits aus der Verfassung. Gemäß Art. 20 „Sozialstaatsprinzip" und dem Grundrecht in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" hat der Staat die Aufgabe, die Rahmenbedingungen für Chancengleichheit zwischen Behinderten und Nichtbehinderten zu schaffen. Darüber hinaus kann eine Gesellschaft durch die Gaben von Menschen mit Behinderungen auch eine Vielzahl von Bereicherungen erfahren.
Anfänglich gab es zur Förderung und Pflege behinderter Kinder und Erwachsener spezielle Einrichtungen, wie z. B. gesonderte Kindertagesstätten, Sonderschulen und Behindertenwerkstätten, in denen therapeutische Maßnahmen (medizinische, psychologische, heil- und sonderpädagogische) im Vordergrund standen.
Um diese „Isolation" abzubauen und dem Integrationsgedanken „soviel Integration wie möglich, soviel Förderung in Sondereinrichtungen wie nötig" gerecht zu werden, gibt es inzwischen ein sehr viel größeres Angebot an Einrichtungen und Konzepten der Behindertenhilfe. Dazu gehören auch verschiedene Formen einer gemeinsamen Förderung behinderter und nicht behinderter Kinder in Kindertageseinrichtungen:
- Einzelintegration behinderter Kinder in Nachbarschaftskindergärten,
- integrative Gruppen in Regelkindergärten (neben Regelgruppen),
- integrative Gruppen in Sonderkindergärten (neben Sondergruppen) und
- integrative Kindergärten mit durchgängigem Prinzip gemeinsamer Erziehung in allen Gruppen. (als Link zu pädagog. Konzept = ja).
Integrative Einrichtungen sind solche, die mindestens ein behindertes Kind betreuen. Sie haben ein spezielles Konzept der Betreuung behinderter und nicht behinderter Kinder entwickelt und bieten neben der spezifischen pädagogischen Ausrichtung zusätzliche Hilfen an. Eine solche Integration behinderter Kinder hat sich zwischen 1980 und 1990 als pädagogische Konzeption in den Kindertagesstätten der alten Bundesländer etabliert und wurde nach der Wende auch von den neuen Bundesländern aufgegriffen. So nehmen Sonderkindergärten nun vermehrt nicht behinderte Kinder auf und Regelkindergärten öffnen sich für behinderte Kinder.
Dieses ist in vielerlei Hinsicht von Bedeutung. Ein Kindergarten soll Lebensraum für alle Kinder sein, selbst wenn diese in vielfältiger Weise verschieden sind. Sie sollen in gleicher Weise betreut, erzogen und gebildet werden.
Kinder wollen und müssen sich entwickeln. Gerade Kinder mit vorhandenen oder drohenden Behinderungen haben ein besonderes Anrecht auf Entwicklung und die dazu notwendigen Anregungen und Hilfen. Für eine positive Entwicklung benötigen Kinder andere Kinder. Dieses gilt insbesondere auch für behinderte Kinder. Durch soziale Erfahrungen und Anregungen im Umgang mit anderen Kindern erhält ihr behinderungsbedingter Entwicklungsverlauf viele positive Impulse.
Aufgabe und Ziel eines integrativen Kindergartens ist die Realisierung eines gemeinsamen Lern-, Lebens- und Spiel-Alltags und des Gruppenlebens selbst. Durch ihre gemeinsame Betreuung profitieren sowohl die behinderten als auch die nicht behinderten Kinder in ihrer Entwicklung. Sie können miteinander und voneinander lernen und gegenseitige Akzeptanz aufbauen. Sie erleben, wie unterschiedlich Kinder sein können.
Besucht ein behindertes Kind einen Kindergarten, kann zudem eine Art Öffentlichkeit hergestellt werden, die eine wichtige Voraussetzung für die gesellschaftliche Eingliederung ist.
Mindestens die Hälfte der Eltern mit behinderten Kindern wünscht eine integrative Betreuung, um ihren Kindern eine weniger eingeschränkte soziale und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.
Am Jahresende 2002 belief sich in Deutschland die Zahl der Einrichtungen, die behinderte Kinder betreuen, auf 10.100 Tageseinrichtungen (jede 5. Einrichtung) mit 55.700 Plätzen für behinderte Kinder. Dabei handelt es sich vorwiegend um integrative Einrichtungen (97 %). Die Anzahl der Einrichtungen, die nur behinderte Kinder betreuen, ist stark rückläufig. Eine integrative Erziehung gehört somit heutzutage zum Regelangebot der Kindertageseinrichtungen.
In Mecklenburg-Vorpommern erfolgte 2006 die Förderung von ca. 1450 behinderten oder von einer Behinderung bedrohten Kindern in 120 integrativen Gruppen in Kindertageseinrichtungen und von ca. 260 behinderten Kindern in Sonderkindergärten oder Sondergruppen in Kindertageseinrichtungen (Kinder- und Jugendgesundheitsbericht M-V, Stand: Mai 2006).


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