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KINDERTAGESFÖRDERUNG IN M-V

Farbstreifen und Kinderfoto

 

 

 

Das Brandenburger Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat fachliche Informationen zur Tagespflege aus allen Bundesländern gesammelt:

Länderübersicht Tagespflege

Anforderungen an die Tagespflege

 

Für die Tagespflege in M-V gibt es keine fachlichen Vorgaben auf Landesebene. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe treffen diesbezügliche Regelungen in eigener Zuständigkeit. Sie beraten und informieren die örtlichen Tagespflegepersonen und stellen sicher, dass die Tagespflegepersonen mindestens 20 Stunden/ Jahr Angebote zur Fort- und Weiterbildung wahrnehmen.

 

Gesetzliche Regelungen zur Tagespflege in M-V