Das Brandenburger Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat fachliche Informationen zur Tagespflege aus allen Bundesländern gesammelt:
Anforderungen an die Tagespflege
Für die Tagespflege in M-V gibt es keine fachlichen Vorgaben auf Landesebene. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe treffen diesbezügliche Regelungen in eigener Zuständigkeit. Sie beraten und informieren die örtlichen Tagespflegepersonen und stellen sicher, dass die Tagespflegepersonen mindestens 20 Stunden/ Jahr Angebote zur Fort- und Weiterbildung wahrnehmen.
Gesetzliche Regelungen zur Tagespflege in M-V


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