Weitere Formen der privaten Kinderbetreuung
- Babysitter: hierunter versteht man eine Person, die kleine Kinder bei Abwesenheit der Eltern (gegen Entgelt) beaufsichtigt. Die genauen Maßgaben regeln Eltern und Babysitter individuell. Vielerorts gibt es mittlerweile auch Babysittervermittlungsdienste.
- Au-Pair-Betreuer/in bezeichnet Jugendliche, die für mehrere Monate bis zu einem Jahr die Kinderbetreuung sowie leichte Hausarbeiten gegen Verpflegung, Unterkunft und Taschengeld in einer Gastfamilie übernehmen. Das primäre Ziel eines Au-pairs besteht jedoch darin, die Sprache und Kultur der Gastfamilie zu erlernen. Wer sich entschließt eine/n Au-pair-Betreuer/in anzustellen, sollte sich zuvor umfassend bei entsprechenden Vermittlungsstellen informieren.
- Kinderfrau bzw. Kindermädchen ist eine weibliche Person, die in einer Familie zur Betreuung der Kinder angestellt oder geringfügig beschäftigt ist. Die Kinderfrau übernimmt neben der Kinderbetreuung auch andere häusliche Tätigkeiten. Sie ist im Gegensatz zur Tagesmutter den Arbeitgebern (Eltern) gegenüber weisungsgebunden, da es sich bei der Anstellung um ein Arbeitsverhältnis handelt.
- Leih-Oma/Leih-Opa ist eine nicht-verwandte Person, in der Regel im Seniorenalter, die die Familie ehrenamtlich, zum Beispiel durch Hol- und Bringedienste oder stundenweise Betreuung des Kindes/der Kinder, unterstützt.