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Tagesmutter / Tagesvater

 

Tagespflege ist die zeitweise, familienergänzende und -unterstützende Betreuung von Kindern bei einer Tagespflegeperson (Tagesmutter oder -vater). Sie wurde durch die neuen gesetzlichen Regelungen der Betreuung in Kindertageseinrichtungen gleichgestellt. Die wesentlichen Vorteile der Tagespflege gegenüber Kindertagesstätten sind dabei zeitliche Flexibilität und individuelle Förderung des Kindes durch die Tagespflegeperson sowie das familiäre Umfeld.

Die öffentlich geförderte Tagespflege wird vorrangig Kindern vermittelt, für deren Wohl die Tagespflege unbedingt erforderlich ist. Zum einen wird hier besonders die Arbeitszeit der Eltern berücksichtigt, die sich nicht mit den Öffnungszeiten der Kindertagesstätten abstimmen lassen, zum anderen wird sie Kindern gewährt, die aus medizinischen Aspekten nicht in einer Einrichtung betreut werden können.

Von einer Tagespflegeperson werden mehrere Kinder in einer kleinen Gruppe betreut (bis zu fünf). Sie muss für die Tätigkeit fachlich, persönlich und gesundheitlich geeignet sein. Dazu muss die angehende Tagespflegeperson eine entsprechende pädagogische Fortbildung vorab absolvieren und einen Erste-Hilfe-Kurs am Kind nachweisen.

Die Tagespflegeperson muss ein frühkindliches, ganzheitliches Bildungskonzept gewährleisten, welches Kernaufgaben der Bildung, Erziehung und Betreuung beinhaltet. Dies schließt auch die Vermittlung orientierender Werte und Regeln mit ein.

Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe stellt die Qualität u. a. dadurch sicher, dass Tagespflegepersonen mindestens 20 Stunden pro Kalenderjahr Angebote zur Fort- und Weiterbildung wahrnehmen müssen.

Wird die Tagespflege öffentlich gefördert, so soll sich die Förderung pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen, dem Entwicklungsstand und den Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder sowie an den Bedürfnissen ihrer Familien orientieren.

Die Kinder werden befähigt, dass zur Bewältigung von Aufgaben und Situationen erworbene Wissen und Können in sozial verantwortlicher Weise zur Lösung von Problemsituationen einzusetzen. Es geht um die Stärkung früher Lernprozesse, die Herausbildung von Lernfähigkeit und die Entwicklung sozialer Kompetenzen. Dabei sollen die Kinder in besonderer Weise personale, soziale, kognitive, körperliche und motorische Fähigkeiten sowie Fähigkeiten im alltagspraktischen Bereich erwerben.

Weiterhin müssen geeignete Räume vorhanden sein. Dabei kann die Tagespflege im Haushalt der Tagespflegeperson, der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen durchgeführt werden.

Voraussetzungen unter denen Räume als "geeignet" beurteilt werden sind:

  • ausreichend Platz für Spielmöglichkeiten,
  • eine anregungsreiche Ausgestaltung,
  • geeignete Spiel- und Beschäftigungsmaterialien,
  • unfallverhütende Bedingungen,
  • hygienische Verhältnisse,
  • eine Schlafgelegenheit (insbesondere für Kleinkinder)
  • sowie die Möglichkeit des Spielens und Erlebens in der Natur.