WILLKOMMEN BEIM PORTAL FÜR
KINDERTAGESFÖRDERUNG IN M-V

Farbstreifen und Kinderfoto

Anmeldung

 

Mit der Tagespflegeperson vereinbaren Sie einen schriftlichen  Betreuungsvertrag, der die wesentliche Punkte bezüglich des Kindeswohles beinhaltet (gem. § 6 Absatz 2 KiföG M-V).

 

Im Betreuungsvertrag sollte Folgendes geregelt sein:

  • der zeitliche und inhaltliche Umfang der Betreuung
  • die Höhe des Betreuungsgeldes
  • Regelungen im Falle von Ausfallzeiten
  • Möglichkeiten der Beendigung des Vertrages
  • Auskunfts- und Schweigepflicht
  • die Zusammenarbeit der Tagespflegeperson mit Ihnen
  • Versicherungen
  • zusätzliche Vereinbarungen/Sonderregelungen
  • Vollmacht