Anmeldung
Mit der Tagespflegeperson vereinbaren Sie einen schriftlichen Betreuungsvertrag, der die wesentliche Punkte bezüglich des Kindeswohles beinhaltet (gem. § 6 Absatz 2 KiföG M-V).
Im Betreuungsvertrag sollte Folgendes geregelt sein:
- der zeitliche und inhaltliche Umfang der Betreuung
- die Höhe des Betreuungsgeldes
- Regelungen im Falle von Ausfallzeiten
- Möglichkeiten der Beendigung des Vertrages
- Auskunfts- und Schweigepflicht
- die Zusammenarbeit der Tagespflegeperson mit Ihnen
- Versicherungen
- zusätzliche Vereinbarungen/Sonderregelungen
- Vollmacht


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