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KINDERTAGESFÖRDERUNG IN M-V

Farbstreifen und Kinderfoto

Elternbeitrag

 

Die Finanzierung der Tagespflege setzt sich aus Zuschüssen durch das Land, dem jeweiligen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und der Gemeinde zusammen. Soweit der Finanzierungsbedarf durch diese nicht gedeckt ist, haben Sie einen Elternbeitrag zu entrichten.

 

Bei der öffentlichen Tagespflege hängt die Höhe Ihres Elternbeitrages von folgenden Kriterien ab:

  • der Höhe Ihres Einkommens als Erziehungsberechtigte/-r,
  • der Höhe der öffentlichen Förderung und
  • der vereinbarten Betreuungszeit.

 

Der Elternbeitrag variiert in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Aus diesem Grund sind genauere Angaben bei Ihrem zuständigen Jugendamt erhältlich.

Verpflegungskosten sind im Elternbeitrag nicht enthalten und müssen daher zusätzlich von Ihnen gezahlt werden. Es ist jedoch unter bestimmten Vorraussetzungen möglich, dass diese durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.

Entscheiden Sie sich, Ihr Kind bei einer Tagesmutter außerhalb des zuständigen Amtsbereichs ihres Wohnsitzes unterzubringen, so haben Sie die dadurch entstehenden Mehrkosten selbst zu tragen.

Handelt es sich um privat finanzierte Kindertagespflege, so wird die Höhe des Betreuungsgeldes zwischen Ihnen und der Tagesmutter individuell im Betreuungsvertrag vereinbart. Sie ist dabei von den enthaltenen Leistungen abhängig. Als Richtwert für das Honorar einer Tagesmutter empfiehlt der Tagesmütter-Bundesverband für Kinderbetreuung in Tagespflege e.V. einen Stundensatz in Höhe von 5,50 Euro. Darin sind alle Kosten enthalten, auch die Kosten für Ernährung des Tageskindes und die Sozialversicherungsbeiträge für die Tagesmutter.